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Eine logopädische Behandlung muss in jedem Fall ärztlich verordnet werden. Fragen Sie deshalb zuerst

Ihren Arzt, ob er in Ihrem Fall logopädische Therapie für angezeigt hält.

 

Die Logopädie ist ein Teil der medizinischen Grundversorgung. Sie beinhaltet die Untersuchung und

Behandlung krankheitsbedingter Kommunikationsstörungen, aber auch Maßnahmen zur Prävention.

 

In der Regel werden die Kosten von den Krankenkassen übernommen. Erwachsene ab dem 18. Lebensjahr müssen seit dem 01.01.2004 einen Eigenanteil von 10% zuzgl. der Verordnungsgebühr von 10,- € pro Verordnung selbst zahlen, außer sie sind durch ihre Krankenkasse von der Zuzahlung befreit.

 

 

 

 

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