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[Verordnung/Kosten]
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Eine logopädische Behandlung muss in jedem Fall ärztlich verordnet werden. Fragen Sie deshalb zuerst |
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Ihren Arzt, ob er in Ihrem Fall logopädische Therapie für angezeigt hält. |
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Die Logopädie ist ein Teil der medizinischen Grundversorgung. Sie beinhaltet die Untersuchung und |
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Behandlung krankheitsbedingter Kommunikationsstörungen, aber auch Maßnahmen zur Prävention. |
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In der Regel werden die Kosten von den Krankenkassen übernommen. Erwachsene ab dem 18. Lebensjahr müssen seit dem 01.01.2004 einen Eigenanteil von 10% zuzgl. der Verordnungsgebühr von 10,- € pro Verordnung selbst zahlen, außer sie sind durch ihre Krankenkasse von der Zuzahlung befreit. |
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